Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Lösung von Konflikten.
Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren. Die Beteiligten, die selber ein Interesse an der Lösung des Konflikts haben, verständigen sich dabei zunächst darauf, gemeinsam eine Mediation durchführen zu wollen. Als Mediatorin bin ich somit „allparteilich“; eine „Brücke“ zwischen den Konfliktparteien. Da ich auch Rechtsanwältin bin, ist es wichtig, zu wissen, dass sich Mediation und anwaltliche Tätigkeit strikt ausschließen: entweder bin ich als Rechtsanwältin als Interessenvertreterin einer Partei tätig, dann vertrete ich ausschließlich diese Partei oder als Mediatorin – dann „allparteilich“ für alle Beteiligten. Aus diesem Grunde kann ich also keine Mediation durchführen, wenn ich eine beteiligte Partei schon zuvor anwaltlich vertreten habe oder eine Konfliktpartei auf der „Gegenseite“ war. Habe ich eine Mediation durchgeführt, so ist es mir rechtlich verboten, eine der Konfliktparteien anwaltlich zu vertreten. Eine Mediation mit rechtlichem Hintergrund beinhaltet daher auch keine rechtliche Beratung für alle Beteiligten. Denn anders als im anwaltlichen Bereich, in dem ich Rechtsrat erteile, erarbeiten die Beteiligten eines Mediationsverfahrens die für sie passende Lösung selber. Als Mediatorin erarbeite ich daher mit ihnen die Themen, die es zu klären gilt und führe sie Schritt für Schritt durch das Verfahren – bis hin zu der von ihnen gewollten Lösung. Gerade weil sie im Mediationsverfahren ein hohes Maß an Eigenverantwortung für die Entwicklung der Lösung übernehmen, ist das Ergebnis in der überwiegenden Zahl der Fälle tragfähig, da es von der Akzeptanz aller Beteiligten getragen wird.
Sie möchten nun wissen, ob sich die Mediation auch für Sie eignet? Sprechen Sie mich doch einfach an.