Erbrecht

Niemand stirbt ohne Erben. Selbst wenn kein Testament vorhanden ist und somit gesetzliche Erbfolge gilt, erbt, wenn kein Ehegatte oder anderweitige Verwandte vorhanden sind, an letzter Stelle der Staat.

Keine oder unzureichende, auch fehlerhafte erbrechtliche Regelungen führen nach dem Tod eines Erblassers häufig zu Konflikten zwischen den Hinterbliebenen. Schwelende, familieninterne Spannungen werden sichtbar. Zu der emotionalen Belastung kommen schwierige, juristische Fragen zur Erbauseinandersetzung oder gar Pflichtteilsansprüchen hinzu.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Erbrechts berate und vertrete ich Sie gerne in allen rechtlichen Fragen rund um das Erbrecht, insbesondere

  • bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie

  • bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche wie z.B. der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Erbauseinandersetzung

    In den nachfolgenden Beiträgen, aber auch auf meiner Facebookseite finden Sie dabei erste Informationen zu den unterschiedlichen Themenbereichen.

    Für weitergehende Fragen sprechen Sie mich einfach – damit wir Ihre persönlichen Anliegen in Ihrem Interesse klären können.

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